Personalmangel und Notbetreuung

Jede Kita muss über ein Notbetreuungskonzept verfügen, das in enger Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat erstellt werden sollte. Lasst euch dieses bei Bedarf vorlegen und beratet gemeinsam darüber, ob eventuell Anpassungen vorgenommen werden sollten.

Die Landesjugendämter für NRW (LWL und LVR) haben in folgendem Dokument verschiedene Ebenen (Prävention, Intervention, Kommunikation und Maßnahmen) unter Einbeziehung der Elternmitwirkung beschrieben. Insbesondere auf der letzten Seite ist eine Übersicht der verschiedene Maßnahmen gegeben:

Das Jugendamt Duisburg hat folgendes Notbetreuungskonzept entwickelt, das als Grundlage für die individualisierten Notbetreuungskonzepte in den einzelnen Kitas fungiert:

  • ToDo

Als Inspiration zur Individualisierung des Notbetreuungskonzepts an die Bedürfnisse der Eltern in eurer Einrichtung hier ein paar Beispiele:

  • Akute Maßnahmen
    • Anpassung des Dienst- und Personaleinsatzplanes
    • Umstrukturierung von pädagogischen Angeboten (z.B. Ausflüge, Projekte, etc.)
    • Inanspruchnahme von Springern
    • Einschränkung der Betreuung (z.B. Zusammenlegung von Gruppen)
    • Anpassung der Öffnungszeiten (z.B. Einschränkung in Randzeiten)
    • (Anteilig) freigestellte Leitung als Unterstützung in den Gruppendienst
    • Reduzierung der Anzahl der betreuten Kinder (je Gruppe oder Schließung kompletter Gruppen)
  • Konzepte zur Ermittlung der „Betroffenheit“
    • Gruppenrotation (Gruppen X bis Y sind von der Maßnahme betroffen)
    • Durchnummerierung der Kinder (Nummern X bis Y sind von der Maßnahme betroffen)
    • A/B/C-Modell (Die Kinder werden nach dem Anfangsbuchstaben ihres Vor- oder Nachnamens ermittelt.
      ACHTUNG: Birgt die Gefahr einer ungleichmäßigen Betroffenheit!)
    • Prioritätstage (Für jedes Kind können X Tage gewählt werden, an denen die Betreuung besonders wichtig ist. ACHTUNG: Birgt die Gefahr einer ungleichmäßigen Betroffenheit!)
    • Freiwilligkeit (Es wird mitgeteilt, wie viele Kinder betreut werden können und z.B. per WhatsApp abgefragt, welche Kinder freiwillig zu Hause bleiben.)
  • Ausnahmeregelungen zur Akzeptanzsteigerung bei Betroffenheit
    • Geschwisterkindregelung (Nur die Betroffenheit von Geschwister X wird ermittelt. Geschwister Y hat automatisch die selbe Betroffenheit.)
    • „Beste Freunde“-Regelung (Analog zur Geschwisterkindregelung, nur dass die Betroffenheitspärchen individuell gewählt werden.)
    • Tauschen (Nicht betroffene Kinder können ihren Platz freiwillig an betroffene Kinder abtreten.)